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Fahrten - Freizeiten - Wandern

Förderung von Freizeiten, Fahrten und Lagern. Zuschüsse können für 6 bis 27 Jahre alte Kinder und Jugendliche gezahlt werden, die in Duisburg wohnen und an einer Maßnahme von mindestens 2 höchstens aber 9-tägiger Dauer teilnehmen. Auf je sieben TeilnehmerInnen kann ein/e Begleiter*in außerhalb der Altersbegrenzung gefördert werden. Der Zuschuss darf 5,00 Euro je Teilnehmer*in und Verpflegungstag nicht überschreiten. Der Zuschuss kann vorwiegend Kindern aus Familien mit geringem Einkommen zu Gute kommen. Die Entscheidung obliegt dem Träger der Maßnahme.

Antragsformalitäten:

  • Mindestdauer 2 Tage
  • Abrechnung 6 Wochen nach Abschluss bei der Sportjugend
  • Nachweis mit Originalbelegen

Zuschussquote:

  • 5 Euro pro Tag und Teilnehmer + zusätzlich 1 Betreuer je 7 Teilnehmer/innen
  • An- und Abreisetag zählen insgesamt als 1 Tag

Bemerkungen:

  • Hier finden Sie den Antrag  und  die notwendigen Teilnehmerlisten (2. Seite hier)!
  • Teilnehmer/innen (6-27 J.) müssen in Duisburg wohnen
  • Trainingsfahrten und Turniere (auch im freundschaftlichen Sinne) sind nicht förderfähig!

Informationen:

Sportjugend Duisburg
Tel.: 0203 / 3000 851
E-Mail: sportjugend(at)ssb-duisburg.de