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Jugendschöff*innenwahl

  • Aktuelles

274 Frauen und Männer werden gesucht!

Für das Jugendschöffenamt der Wahlperiode 2024 bis 2028 werden für Duisburg 274 Frauen und Männer gesucht.

Jugendschöffinnen und -schöffen werden für die Strafkammer des Landgerichts Duisburg sowie für die Schöffengerichte bei den Amtsgerichten Duisburg, Duisburg-Ruhrort und Duisburg-Hamborn gewählt. Bürger*innen, die dieses Ehrenamt ausüben möchten, können sich bei der Stadt Duisburg – Jugendamt – Kuhstraße 6, 47051 Duisburg – schriftlich bewerben.

Die nächste Amtszeit beginnt am 01.01.2024. 

Die Bewerbungsphase hierfür ist angelaufen. Bewerbungen für die Amtszeit ab 2024 werden noch bis zum 14. April 2023 entgegengenommen. Aus diesen Bewerbungen und den Vorschlägen von Parteien und Verbänden wird im späten Frühjahr 2023 je Amtsgerichtsbezirk eine Vorschlagsliste erstellt, über die dann im Jugendhilfeausschuss der Stadt Duisburg abgestimmt wird.

Unabdingbare Voraussetzungen für die Aufnahme in die Vorschlagsliste sind u. a.:
- Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit
- Mindestalter: 25 Jahre 
- Höchstalter: 69 Jahre 
- in Duisburg wohnhaft 
- Beherrschung der deutschen Sprache in Wort und Schrift 

- Erfahrungen im Umgang mit Kindern und Jugendlichen
- Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter (kann nur durch Richterspruch aberkannt werden) 

Ausführliche Informationen finden Sie auch auf der Internetseite www.schoeffenwahl.de

Interessierte Kolleginnen und Kollegen können sich auch gerne direkt an das Team der Jugendschöffenwahl wenden

0203 / 283-90585 oder jugendschoeffenwahl(at)stadt-duisburg.de